Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

Stadt St.Gallen: Kein Tempo 30 auf den Hauptverkehrsachsen

29. November 2022 – Die Parteileitung der Mitte Stadt St.Gallen hat im Rahmen der Vernehmlassung eine kritische Rückmeldung zur Einführung von Tempo 30 auf den Hauptverkehrsachsen eingereicht.

Die Mitte Stadt St. Gallen zeigt sich überrascht und enttäuscht über die geplante massive Ausdehnung von Tempo-30 auf die Hauptverkehrsachsen. Das Konzept erweckt den Eindruck einer Salamitaktik mit der klaren Absicht das Temporegime flächendeckend in der Stadt St. Gallen einzuführen. Zudem irritiert der Zeitpunkt der Publikation. Die Ankündigung einer Tempo-30-Umsetzung während einer Totalsanierung der Stadtautobahn mit den damit verbundenen Umleitungen durch die Stadt, sowie der aktuellen Sanierung der Zürcher Straße, lässt keine unabhängige Betrachtung zu und wird geschickt genutzt das Konzept zu propagieren. Die Mitte Stadt St. Gallen lehnt das Konzept „Stadttempo“ in der vorliegenden Form ab und verweist zudem auf die deutliche Ablehnung der Volksinitiative „Straßen für alle“ durch das Schweizer Stimmvolk vor rund 20 Jahren.

Die Mitte Stadt St. Gallen setzt sich entsprechend unserem Strategiepapier für eine lebenswerte Stadt mit attraktiven Lebensräumen ein. Dazu gehört ein funktions- und nutzergerechtes Netz an öffentlichen Räumen, Infrastrukturen mit Ergänzungsfunktion, kurze Wege zu den städtischen Angeboten und starke Verbindungsachsen mit verkehrsberuhigten Quartieren. Wir unterstützen ein funktionsgerechtes Straßen- und Wegnetz, welches über starke Verbindungsachsen die Erschließung des Stadtgebietes sicherstellt und gleichzeitig die Quartiere vor dem Verkehr schützt, welcher nicht ins Quartier gehört.

Auch die wirtschaftlichen Folgen einer flächendeckenden Einführung von Tempo-30 gilt es zu berücksichtigen. So schwächt die Verlangsamung der Hauptstrassen die Attraktivität der Stadt als Arbeitsort weiter. Insbesondere KMU im gewerblichen Betrieb sind auf eine gute Strassenerschliessung angewiesen. Ihnen wird mit der flächendeckenden Einführung das Wirtschaften weiter erschwert.

Die Absicht des Konzeptes, innerorts den Lärm zu reduzieren, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, eine Minderung der Umweltbelastung zu erreichen und somit die Wohn- und Raumqualität zu erhöhen ist in der Stoßrichtung zu begrüßen.

Die Mitte Stadt St. Gallen fordert jedoch eine differenzierte Betrachtung nach dem bewährten Kammer-Achsen-Prinzip und eine neue Gesamtbeurteilung. Die differenzierte Betrachtung bedeutet, dass auf den Verbindungsachsen, von Ausnahmen abgesehen, weiterhin eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h gelten soll. In den Quartieren soll weiterhin die Möglichkeit bestehen, die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen und Tempo-30-Zonen einzurichten, wenn die gesetzlichen Vorgaben dafür eingehalten sind. Das Potenzial von Begegnungszonen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h in den Quartieren ist zu prüfen und kann bei gegebenen Voraussetzungen umgesetzt werden.

Für die Mitte Stadt St. Gallen ist die Stadt nicht nur ein Wohn- sondern auch ein Arbeitsort. Neben ruhigen Dienstleistungsbetrieben soll weiterhin auch die gewerbliche Arbeit möglich sein. Die Voraussetzungen dazu muss die Stadt auch in Zukunft bereitstellen. Dazu gehören Verkehrsachsen, die in erster Linie für die leistungsfähige Abwicklung des städtischen Verkehrs verantwortlich sind. Diese müssen auch in Zukunft mit Tempo-50 befahren werden können.

Die Mitte Stadt St.Gallen stellt folgende Anträge:

  • Die Einführung von Tempo-30 ist auf das untergeordnete Strassennetz zu reduzieren.
  • Auf den Hauptverkehrsachsen ist weiterhin Tempo-50 anzuordnen.

Vernehmlassung „Stadttempo“

Stellungnahe der Mitte Stadt St.Gallen PDF Datei von 3. Dezember 2024

Kontakt

Engagiere dich