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WILWEST: Ein gutes Projekt wurde verbessert

8. Oktober 2024 – Die Regierung hat heute über die Fortsetzung des Projektes WILWEST informiert. Die Mitte ist erfreut über die zahlreichen Verbesserungsmassnahmen am Projekt und unterstützt unter den präsentierten Bedingungen den vorgesehenen Verkauf des Grundstücks an den Kanton Thurgau. Der Anspruch, dass die Bevölkerung des Kantons St.Gallen via fakultativem Referendum erneut über das verbesserte Projekt abstimmen könnte, ist erfüllt.

Das Projekt WILWEST ist nach Meinung der Mitte ein Leuchtturmprojekt für die Entwicklung von nachhaltigen Arbeits- und Lebensräumen, welches über Kantonsgrenzen hinweg Mehrwerte für die Bevölkerung und die Wirtschaft generieren wird. Das regionale Verkehrssystem in und um Wil ist seit langem zu Stosszeiten überlastet. Staus, Schleichverkehr, Verspätungen im öffentlichen Verkehr und erhöhte Emissionen sind die Folgen. Der inkludierte Autobahnanschluss im Projekt ist für die Region unabdingbar. Ein Autobahnanschluss ohne die Arealentwicklung WILWEST ist seitens Bund aber nicht realisierbar. Umso wichtiger, dass die dazu gehörige Arealentwicklung durch die St.Galler und Thurgauer Regierung und im Dialog mit den Parteien beider Kantonsparlamente nach dem Nein der St.Galler Bevölkerung nochmals unter die Lupe genommen und nachhaltig verbessert wurde.

Massnahmenkatalog überzeugt
Die beiden Regierungen präsentierten heute umfassende Verbesserungsmassnahmen unter anderem in den Bereichen nachhaltiger Umgang mit dem Boden und nachhaltige Mobilität. So sieht der Kanton St.Gallen beispielsweise eine zusätzliche und freiwillige Kompensation von Fruchtfolgeflächen vor oder ursprünglich angedachte Parkhäuser werden ins Untergeschoss verlegt. Parkplätze werden zu Gunsten eines verbesserten Modal-Splits weiter beschränkt. Zudem sind ein 15-Minuten-Takt und Sharing-Angebote vorgesehen. Weiter wird gar eine SNBS-Zertifizierung des Areals angestrebt. Die Mitte St.Gallen sieht insofern die Argumente und Vorbehalte aus dem Abstimmungskampf, welche mutmasslich zu einem Nein geführt haben, als umfassend gewürdigt an.

Fakultatives Referendum ist möglich
Das Abstimmungsergebnis vom 25. September 2022 bedingt klar, dass der Kanton St.Gallen nicht wie zuerst vorgesehen, selbst als Standortentwickler auftreten darf. Insofern ist es unabdingbar, besagtes  Grundstück, welches aktuell im Besitz von St.Gallen ist, aber auf Thurgauer Boden liegt, an den Thurgau zu verkaufen. Vor dem Hintergrund der geklärten Bedingungen, welche an den Verkauf geknüpft werden, unterstützt Die Mitte dieses Vorgehen. Es ist im Sinne der Region, der Bevölkerung und der St.Galler Wirtschaft. Der Kantonsrat wird über den Verkauf des Grundstücks sowie über den Kredit für die geplante
zusätzliche Kompensierung von Fruchtfolgeflächen entscheiden. Über diesen Beschluss kann das fakultative Referendum ergriffen werden. Damit sieht Die Mitte alle demokratiepolitischen Ansprüche als erfüllt an.

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